Baulandumlegung
Nur wenige Grundstücke, die erstmalig von einer Gemeinde beplant werden und dann zur Bebauung vorgesehen sind, können auf Grund ihrer Lage, ihres Zuschnittes und ihrer Größe tatsächlich sofort bebaut werden.
In den häufigsten Fällen der Neuerschließung von Bauland sollen bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen zum Bauland erklärt werden. Die Problematik dabei ist, dass die landwirtschaftliche Nutzung hinsichtlich einer maschinellen Bearbeitung der Flächen ganz andere Grundstücksgrößen fordert als etwa ein Einfamilienhausgebiet. Um Bauland zu schaffen, müssen also in solchen Fällen die Grundstücksgrenzen verändert werden.
Gleichzeitig besteht für die Gemeinde die Notwendigkeit die neuen Grundstücke zu erschließen und ggf. bereits mit dem Straßenausbau zu beginnen. Dies wird dadurch erschwert, dass die Gemeinde oftmals nicht Eigentümerin der neuen Erschließungsflächen ist.
Dies kann, will man die Lösung auf privatrechtlichem Wege herbeiführen, einen längeren Zeitraum beanspruchen und schwierige eigentumsrechtliche Verhandlungen zur Folge haben. Gründe hierfür sind, dass die Gemeinde mit jedem Grundeigentümer einzeln Verhandlungen über einen möglichen Verkauf der Flächen, über den Kaufpreis und über eventuelle Neuzuteilungen führen muss.
Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, wie z.B. Verhandlungen, Notarverträge, Einzelvermessungen, die zeitlich genau koordiniert und reibungslos ablaufen müssen.
Um einer Gemeinde die Schaffung von Bauland zu erleichtern wurde im Baugesetz- buch (BauGB) die Möglichkeit einer Umlegung vorgesehen. Durch eine Umlegung sollen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile „nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung geeignete Grundstücke entstehen“ (nach § 45 BauGB).
Als Geschäftsstelle verschiedener Umlegungsausschüsse ist RMK seit über 25 Jahren im Bereich der Bodenordnung tätig und liefert hierdurch einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Bauland durch bodenordnerische Maßnahmen.
Unsere Leistungen
- Vorbereitung der Umlegung
- Erörterungen mit den Beteiligten
- Erstellung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Berechnung von Umlegungsmasse, Vorwegabzug und Verteilungsmasse
- Berechnung der Sollansprüche, der Mehr- oder Minderabfindungen und des Umlegungsvorteils
- Erstellung der Umlegungskarte und des Umlegungsverzeichnisses
- Erstellung der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Erledigung des gesamten Schriftverkehrs für den Umlegungsausschuss
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RMK
Olaf Lange
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